Satzung

In der Mitgliederversammlung vom 29.06.2022 wurde die Satzung des Vereins geändert. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Auszug

§ 1: Name, Sitz und Zweck des Vereins

1. Der Verein führt den Namen BfGT – Bürger für Gütersloh e.V.

2. Sitz des Vereins ist Gütersloh.

3. Der Verein ist ein Zusammenschluss von Bürgern (m/w/d), die nach dem Gesetz wahlberechtigt sind
und die Gewähr bieten, sich vorurteilsfrei und unabhängig mit allen öffentlichen Belangen der Stadt
Gütersloh zu befassen und sich an der Gestaltung und Entwicklung der Stadt Gütersloh beteiligen. Im
Weiteren werden diese Bürger (m/w/d) auch Mitglieder genannt. Für eine leichtere Lesart wurde im
nachfolgenden Text der Satzung auf das Gendern weitgehend verzichtet.

4. Die BfGT setzen sich für Transparenz in allen Bereichen der Verwaltung ein und vertreten eine Politik
im Sinne der Bürgerschaft unserer Stadt.

5. Die Mitglieder des Vereins sollten in der Stadt Gütersloh oder im Kreis Gütersloh wohnhaft sein,
zumindest jedoch eine Beziehung zu Gütersloh nachweisen können.

6. Die BfGT werden die Bürger der Stadt auf den Gebrauch ihrer demokratischen und politischen Rechte
und Pflichten hinweisen und sie bei der Ausübung dieser Rechte und Pflichten unterstützen.

10. Bei Auflösung oder Aufhebung der BfGT oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes wird eventuell
vorhandenes Vermögen in eine zu gründende Stiftung (BfGT – Bürger für Gütersloh – Stiftung) überführt.
Der Zweck der Stiftung soll sein, soziale Projekte zu unterstützen.