Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (ADWS)
Vorsitzender:
1. Stellvertretende Vorsitzende:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
17 Mitglieder –
davon 16 stimmberechtigt:
und 1 beratendes Mitglied des Integrationsrates
Nils Wittenbrink (CDU)
Dr. Aleksandra Klofat (CDU)
Can Erdal (GRÜNE)
5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 FDP/1 AfD
1 Fraktionslos
Unser BfGT-Team im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (ADWS)
Sprecher:
Mitglieder im Ausschuss:
Stellvertretende Mitglieder:
Klaus Sperling
Detlev Buschkamp
Birgit Compin
Christina Leipert
Thomas Balsfulland
Thomas Haase
Thomas Kessenjohann
Andrea Kees
Sylvia Mörs
Andreas Müller
Jürgen Behnke
Nicole Mandalka
D
Aufgabenbereiche
Fachbereich Personal, Organisation und IT (Budgetbereiche Smart-City und Geoinformation), Fachbereich Immobilienmanagement (Budgetbereich Wirtschaftsförderung)
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse (laut § 13 Zuständigkeits-ordnung):
1) Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der Digitalisierung
1.Vorhaben und Strategien im Rahmen der verwaltungsinternen Prozessoptimierung, sofern diese nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind.
2.Vorhaben und Strategien im Rahmen der verwaltungsinternen Digitalisierung, sofern diese nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind.
3.Entscheidung über Mittelverwendung, Maßnahmen und Strategien als Lenkungskreis des Modellprojekts Smart-City sowie über daraus resultierende stadtweite oder übergreifende Projekte, sofern nicht der Rat wegen der besonderen Bedeutung zuständig ist.
2) Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung
1.Vorhaben und Strategien im Rahmen der städtischen Wirtschaftsförderung, sofern diese nicht Geschäft der laufenden Verwaltung sind.
2.Bewilligung von Zuschüssen der städtischen Wirtschaftsförderung an örtliche Unternehmen, Vereine und Verbände im Rahmen der vom Rat erlassenen Haushaltsmittel und Richtlinien, soweit nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist.
3) Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten des Stadtmarketings
1.Vorberatung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der GT Marketing GmbH.
2.Vorberatung über die inhaltliche Einbindung der Gütersloh Marketing GmbH bzgl. strategischer Überlegungen zum Stadtmarketing und Standortmarketing der Stadt.