Wahlprüfungsausschuss

Wahlprüfungsausschuss

Vorsitzende:
1. Stellvertretende Vorsitzende:
2. Stellvertretender Vorsitzender:

10 Mitglieder, davon 9 stimmberechtigt: 
beratendes Mitglied:

Simone Bercht (GRÜNE)
Gitte Trostmann (GRÜNE)
Carsten Rethage (CDU)

3 CDU/2 Grüne/2 SPD/1 BfGT/1 AfD
1 FDP

Unser BfGT-Team im Wahlprüfungssausschuss

Sprecherin/Mitglied im Ausschuss:

Stellvertretendes Mitglied:

Sylvia Mörs

Jürgen Behnke

Aufgabenbereiche

Der Ausschuss hat die Aufgabe, unverzüglich über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.

Gesetzliche Verankerung

Der Wahlprüfungsausschuss hat seine gesetzliche Grundlage in § 40 Abs. 1 S.1 Kommunalwahlgesetz NRW:

§ 40 KWahlG
(1) Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen: (…)
Link: SGV § 40 | RECHT.NRW.DE
Die Gemeindeordnung NRW setzt den Wahlprüfungsausschuss bereits in § 46 Abs. 1 Nr. 2 voraus.