Wahlprüfungsausschuss
Vorsitzende:
1. Stellvertretende Vorsitzende:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
10 Mitglieder, davon 9 stimmberechtigt:
beratendes Mitglied:
Simone Bercht (GRÜNE)
Gitte Trostmann (GRÜNE)
Carsten Rethage (CDU)
3 CDU/2 Grüne/2 SPD/1 BfGT/1 AfD
1 FDP
Unser BfGT-Team im Wahlprüfungssausschuss
Sprecherin/Mitglied im Ausschuss:
Stellvertretendes Mitglied:
Sylvia Mörs
Jürgen Behnke
Aufgabenbereiche
Der Ausschuss hat die Aufgabe, unverzüglich über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Gesetzliche Verankerung
Der Wahlprüfungsausschuss hat seine gesetzliche Grundlage in § 40 Abs. 1 S.1 Kommunalwahlgesetz NRW:
§ 40 KWahlG
(1) Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen: (…)
Link: SGV § 40 | RECHT.NRW.DE
Die Gemeindeordnung NRW setzt den Wahlprüfungsausschuss bereits in § 46 Abs. 1 Nr. 2 voraus.