Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, incl. Grünfläche und Stadtreinigung (AUK)

Vorsitzender: 
1. Stellvertretende Vorsitzende: 
2. Stellvertretender Vorsitzender: 

16 stimmberechtigte Mitglieder:

2 beratende Mitglieder:

Dr. Martin Noack (die Grünen)
Ingold Klee
Stefan Bethlehem (SPD)

5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 AfD/1 FDP

sachkundiger Bürger John Paul Asaba
sachkundiger Bürger Marc-Stefan Wolinda

Unser Team im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK)

Umweltpolitischer Sprecher:
Mitglied im Ausschuss:

Stellvertretende Mitglieder:

Klaus Sperling
Sven Rauscher                    

Andreas Müller
Jürgen Behnke
Nicole Mandalka
Sylvia Mörs
Rolf Wittkamp
Thomas Kessenjohann
Andrea Kees

Aufgabenbereiche

§ 11 Besondere Zuständigkeiten des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz berät zu den Themen Umwelt und Klima, öffentliche Grünflächen und Stadtreinigung. Er wird durch den Klimabeirat als beratendes Gremium für Klimafragen unterstützt. Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat folgende, besondere Entscheidungsbefugnisse:

1. Angelegenheiten des Umwelt- und des Klimaschutzes von besonderer Bedeutung wie z.B. das Biodiversitätsprogramm GT, den Arbeitsplan Biodiversität oder den Aktionsplan Klimafolgenanpassung

2. Umsetzung und Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes und der Schwerpunktmaßnahmen, soweit nicht andere Ausschüsse oder der Rat zuständig sind.

3. Richtlinien für städtische Förderprogramme in den Bereichen des Umwelt- Natur- und Klimaschutzes.

4. Stellungnahmen zu Plänen anderer Verwaltungsträger auf den Gebieten des Umweltschutzes in Fällen von besonderer Bedeutung., soweit nicht eine Zuständigkeit des Planungsausschusses gegeben ist.

5. Konzeption der Abfallentsorgung (z.B. Abfallwirtschaftskonzept) und Straßenreinigung

6. Planungen zur Entwicklung, Erhaltung und Wiederherstellung ökologischer Flächenfunktionen im Rahmen der Stadtentwicklung und Bauleitplanung, sektorale Freiraumund Strukturkonzepte, Grünordnungspläne, Freiraumkonzepte zur Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes, der Erholungsfunktion und des Naturhaushaltes

7. Neu-, Um- und Erweiterungsbau von Grünanlagen und Kinderspielplätzen von besonderer Bedeutung im Rahmen der Stadtentwicklung und Bauleitplanung

8. Planung zur Gewässerrenaturierung insbesondere im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie