Ausschuss für Kultur und Weiterbildung (AKW)
Vorsitzende/der:
1. Stellvertretende Vorsitzende:
2. Stellvertretender Vorsitzender:
17 Mitglieder –
davon 16 stimmberechtigt:
und 1 beratendes Mitglied des Integrationsrates
Jael Rachel Räker (SPD)
Thomas Kessenjohann (BfGT)
Wiebke Heine (SPD)
5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 AfD/1 FDP
1 Fraktionslos
Unser BfGT-Team im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung (AKW)
Kulturpolitischer Sprecher:
Mitglied im Ausschuss:
Stellvertretende Mitglieder:
Thomas Kessenjohann
Jürgen Behnke
Thomas Haase
Aufgabenbereiche
Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung kontrolliert und unterstützt den Fachbereich Kultur, Fachbereich Volkshochschule, Eigenbetrieb Kultur- Räume und das Kultursekretariat NRW.
Der Ausschuss hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse (laut § 9 Zuständigkeitsordnung):
Der Ausschuss bereitet als Betriebsausschuss für die Kultur Räume den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss vor. Er erlässt als Betriebs-ausschuss die Entgelt- und Nutzungsordnung der Kultur Räume Gütersloh.
Neben den gesetzlichen Aufgaben als Betriebsausschuss für die Kultur Räume hat der Ausschuss folgende besondere Aufgaben:
- Benennung neuer Straßen, Wege und Plätze sowie die Umbenennung vorhandener Straßen, Wege und Plätze
- Erlass von Kulturförderrichtlinien
- Zustimmung zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Gütersloh
- Bewilligung von Zuschüssen an im Kulturbereich engagierte Vereine und Verbände im Rahmen der vom Rat erlassenen Haushaltsmittel und Richtlinien, soweit nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist
- Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung berät den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Stadtbibliothek vor.
- Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung verabschiedet den Lehrplan der Volkshochschule der Stadt Gütersloh im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel