Ausschuss für Kultur und Weiterbildung

Ausschuss für Kultur und Weiterbildung (AKW)

Vorsitzende/der: 
1. Stellvertretende Vorsitzende: 
2. Stellvertretender Vorsitzender: 

17 Mitglieder –
davon 16 stimmberechtigt:

und 1 beratendes Mitglied des Integrationsrates

Jael Rachel Räker (SPD)
Thomas Kessenjohann (BfGT)
Wiebke Heine (SPD)

5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 AfD/1 FDP
1 Fraktionslos

Unser BfGT-Team im Ausschuss für Kultur und Weiterbildung (AKW)

Kulturpolitischer Sprecher:
Mitglied im Ausschuss:

Stellvertretende Mitglieder:

Thomas Kessenjohann
Tassilo Hardung

Jürgen Behnke
Thomas Haase
Andreas Müller
Nicole Mandalka
Andrea Kees
Sylvia Mörs
Klaus Sperling
MIchael Wieland
Birgit Compin

Aufgabenbereiche

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung kontrolliert und unterstützt den Fachbereich Kultur, Fachbereich Volkshochschule, Eigenbetrieb Kultur- Räume und das Kultursekretariat NRW.

Der Ausschuss hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse (laut § 9 Zuständigkeitsordnung):

Der Ausschuss bereitet als Betriebsausschuss für die Kultur Räume den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss vor. Er erlässt als Betriebs-ausschuss die Entgelt- und Nutzungsordnung der Kultur Räume Gütersloh.

Neben den gesetzlichen Aufgaben als Betriebsausschuss für die Kultur Räume hat der Ausschuss folgende besondere Aufgaben:

  1. Benennung neuer Straßen, Wege und Plätze sowie die Umbenennung vorhandener Straßen, Wege und Plätze
  2. Erlass von Kulturförderrichtlinien
  3. Zustimmung zur Kulturentwicklungsplanung der Stadt Gütersloh
  4. Bewilligung von Zuschüssen an im Kulturbereich engagierte Vereine und Verbände im Rahmen der vom Rat erlassenen Haushaltsmittel und Richtlinien, soweit nicht ein anderer Ausschuss zuständig ist
  5. Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung berät den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der Stadtbibliothek vor.
  6. Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung verabschiedet den Lehrplan der Volkshochschule der Stadt Gütersloh im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel