BfGT Wortbeitrag zum Lärmaktionsplan Beispiel B513 Marienfelder Str

Ratssitzung: 10.10.2024

Öffentlicher Punkt 12 / DS 439/2024 Lärmaktionsplanung

Die BfGT erinnert der Lärmaktionsplan leider nur an eine von vielen Statistiken, die genau das Gegenteil von Bürokratieabbau darstellt und die aktuelle Welt der Bundespolitik verkörpert. Es wird viel Luft geblasen, aber leider kommt hinten nichts dabei raus.Als exemplarisches Beispiel nehme ich die Seite 18 / Pkt. 5.5 / Detailbetrachtung B 513, besser bekannt unter Marienfelder Straße.

Die Bundestraße 513 trifft aus Richtung Harsewinkel kommend nordwestlich der Stadtmitte auf die Bundesstraße 61. Sie wird im Stadtgebiet nicht weitergeführt. Es sind ca. 50 Einwohner von Schallpegeln über den Auslösewerten 70/60 dB(A) ganztags und nachts betroffen. Die LKZ kann als niedrig eingestuft werden

Das bedeutet doch, dass die Anwohner mit Bürgeranträgen in Richtung Tempo 50 zukünftig wohl von einer Geschwindigkeitsreduzierung träumen können. So eine Beurteilung ist auch sicherlich nicht hilfreich bei Straßen NRW nochmal Druck aufzubauen, das Ortschild doch weiter nach Harsewinkel verschieben zu können. Warten wir mal den Betrieb des Gewerbegebietes am Flughafen ab. Der BfGT tun die Anwohner jetzt schon leid.

Interessant ist auch dieser Auszug aus der Vorlage: „Wann ein Lärmaktionsplan „in Kraft getreten“ ist, wird weder in der Umgebungslärmrichtlinie noch im BImSchG abschließend geklärt“!

Daher wird sich die BfGT heute enthalten.