Bildungsausschuss (BA)
Vorsitzender:
1. Stellvertretender Vorsitzender:
2. Stellvertretende Vorsitzende:
16 stimmberechtigte Mitglieder:
8 beratende Mitglieder:
Klaus Engels (CDU)
Dr. Martin Goecke (SPD)
Andrea Kees (BfGT)
5 CDU/4 Grüne/3 SPD/2 BfGT/1 AfD/1 FDP
Elternvertreter*in der Stadtschulpflegschaft (Grundschulen)
Elternvertreter*in der Stadtschulpflegschaft (weiterführende Schulen)
Vertreter*in der Schulleitungen (Grundschulen)
Vertreter*in der Schulleitungen (weiterführende Schulen)
Vertreter*in der evangelischen Kirche
Vertreter*in der katholischen Kirche
Vertreter*in des Integrationsrates
Vertreter*in des Jugendparlaments
Unser BfGT-Team im Bildungsausschuss (BA)
Bildungspolitische Sprecherin:
Mitglied im Ausschuss:
Stellvertretende Mitglieder:
Christinane Godt
Andreas Kees
Thomas Kessenjohann
Panagiotis Varlangas
Jürgen Behnke
Nicole Mandalka
Andreas Müller
Sylvia Mörs
Klaus Sperling
Aufgabenbereiche
Der Bildungsausschuss hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse (laut § 14 Zuständigkeitsordnung):
Der Bildungsausschuss nimmt die gesetzliche Funktion des Schulausschusses wahr und ist zugleich das zuständige Gremium nach § 61 Abs. 2 SchulG NRW. Er übt somit das Vorschlagsrecht zur Besetzung von Schulleitungs-stellen nach § 61 Abs. 2 SchulG NRW aus. Er hat folgende besondere Entscheidungsbefugnisse:
Entsendung eines stimmberechtigten Vertreters des Schulträgers und von bis zu drei beratenden Vertretern des Schulträgers in die erweiterte Schulkonferenz nach § 61 Abs. 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sowie Benennung von entsprechenden Stellvertretern. Der Ausschuss ist zugleich das zuständige Gremium nach § 61 Abs. 4 SchulG NRW.