die BfGT-Ratsfraktion beantragt in der Ratssitzung 30.08.2024 unter TOP 7 – DS 386/2024
Parkraumbewirtschaftung Innenstadt – Anpassung Parkgebührenordnung – Anpassung bzw. Reduzierung der geplanten Parkgebühren:
Die BfGT hatte in Ihren Vorschlägen zur Haushalts-konsolidierung das Thema Parkraumbewirtschaf-tung auch ins Auge gefasst. Der aktuelle Verwaltungsentwurf zielt auf eine geplante Einnahmen-Verbesserung von min. € 2 Mio. hin, dies war nie unser Ansinnen. Wie auch bei der letzten Steuererhöhung der Grundsteuer A + B, sowie Gewerbesteuer, war es der BfGT immer wichtig, nicht das Augenmaß zu verlieren. Maßvolle Erhöhungen und eiserner Sparwille sind unser Tenor. Dem Bürger eine exorbitante Erhöhung der Parkgebühren zuzumuten ist für uns nicht denkbar.
Mit den Erhöhungen aus dem Beschlussvorschlag zu den Parkgebühren werden viele Bewohner*innen der Innenstadt über Gebühr belastet und es führt dazu, dass zukünftig Parkraumsuchende einen kos-tenlosen Parkplatz in den umliegenden Wohnquartieren suchen werden.Es ist für die BfGT auch nicht erkennbar, dass die politische Mehrheit sich mit dem Sparen beschäftigen will und die geplanten € 2 Mio. in die Haushalts-Konsolidierung fließen. Es werden ständig neue, zusätzliche Projekte nicht in die Zukunft geschoben, sondern mit Vollgas weitervorangetrieben, koste es was es wolle!!
Wenn es verpasst wurde, die Parkgebührenordnung seit 2013 nicht in vernünftigen Schritten den Marktverhältnissen anzupassen, ständen wir jetzt nicht vor diesem Dilemma. Wir schlagen daher für die Zukunft eine Überprüfung alle 3 Jahre, beginnend in 2027, vor.Anbei unser BfGT Parkgebühren-Vorschlag ab Herbst 2024, der aus unserer Sicht eine Chance hat, von allen Bürger*innen akzeptiert zu werden.
Jürgen Behnke
Fraktionsvorsitzender – BfGT Ratsfraktion – Bürger für Gütersloh e. V. – Gütersloh, 29.0.2024