Eine Änderung des Straßennamens soll nur auf mehrheitlichen Antrag der anwohnenden Bürger*innen erfolgen.
Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Straßennamen wird ausdrücklich gewürdigt. Diese soll ihre Arbeit uneingeschränkt fortsetzen und die erarbeiteten Ergebnisse in geeigneter Weise veröffentlichen bzw. dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung weiterhin zur Kenntnis bringen. Eine Umbenennung belasteter Straßennamen kann, muss aber nicht rechtlich zwingend erfolgen. Bei Straßennamen steht oft die „Ehrung von Personen“ im Vordergrund. Die Bürger*innen nehmen den Straßennamen jedoch oftmals als reine Bezeichnung einer „Sache“ – und zwar eines Weges oder einer Straße –wahr. Eine nicht zwingend erforderliche Umbenennung von Straßennamen belastet aktuell nicht nur die Bürger*innen zusätzlich, sondern auch die Arbeit der Verwaltung. In Anbetracht der aktuellen Haushalts- und Wirtschaftslage erachten wir dies als unnötig.