Belastete Straßennamen im Stadtgebiet im Regelfall nur mit QR-Codes versehen!
Eine Änderung des Straßennamens soll nur auf mehrheitlichen Antrag der anwohnenden Bürger*innen erfolgen. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Straßennamen wird ausdrücklich gewürdigt. Diese soll ihre Arbeit uneingeschränkt fortsetzen und die erarbeiteten Ergebnisse in geeigneter Weise veröffentlichen bzw. dem Ausschuss für Kultur und Weiterbildung weiterhin zur Kenntnis bringen. Eine Umbenennung belasteter Straßennamen …