DAS STIMMT SO NICHT!

Richtigstellung der BfGT zum NW-Artikel, Ausgabe: 28.04.21, HÄRTEFALLFONDS

Die heutige (28.04.2021) Berichterstattung in der NW über den Hauptausschuss versetzt den Leser in den Glauben, die BfGT hätte sich gegen Maßnahmen zur Unterstützung des Einzelhandels, der Gastronomie und der Kulturschaffenden ausgesprochen. Man erhält beim Lesen den Eindruck, alle Gütersloher Fraktionen würden unterstützen wollen – bis auf die BfGT. Dem wollen wir ausdrücklich widersprechen.

Im Gegenteil!

Die BfGT folgt als einzige dem Wunsch der Verbände des Einzelhandels und der Gastronomie und dem Wunsch der Kulturschaffenden. Sie lehnen die von CDU, SPD und Grünen beantragte und beschlossene Art von Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro ab. Auch Kulturschaffende wünschen sich für einen Restart lieber faire Gagen, so die Aussagen zahlreicher Kulturschaffender. Und: so traurig es auch ist: Wir werden leider mit so einer vergleichsweise geringen Einmalzahlung keine Insolvenz verhindern können. Dieser Wahrheit müssen wir in die Augen schauen.

Die BfGT setzt sich enorm für die Betroffenen ein: Am 8. März stellte die BfGT im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing den Antrag zur Einrichtung einer Task Force unter Leitung des Bürgermeisters. Nach Zustimmung aller Fraktionen wurde die erste Sitzung der Task Force noch in der gleichen Woche vom Bürgermeister organisiert. Schneller konnte es nicht gehen.

Zwischenzeitlich fand die zweite Sitzung statt und der dort erarbeitete und in der Vorlage der Verwaltung vorgelegte „Strauß“ an Maßnahmen für einen Re-Start, wann immer dieser sein mag, kann sich sehen lassen. Einzelhandel, Gastronomie und die Kulturszene werden von den Maßnahmen profitieren, denn sie generieren Frequenzen und damit Umsätze und das wird das Wichtigste sein bei einem Restart. Bis hierhin waren sich die Fraktionen einig.

Im Antrag der CDU, SPD und Grünen, der am Montag im Hauptausschuss abgestimmt wurde, wurden nun Einmalzahlungen in Höhe von 3.000 Euro mit angeblich wenig Verwaltungsaufwand für „kleine“ Betriebe und „Bedürftige“ in Aussicht gestellt. Dabei bleiben leider sehr viele Fragen offen: Wie ist die Definition eines „kleinen Betriebs“? Was ist z.B. mit Zweigniederlassungen? Zählt jede einzelne Zweigniederlassung oder zählt das gesamte Unternehmen mit der Zentrale? Ist der Umsatz, die Beschäftigtenzahl oder die Fläche entscheidend? Welcher Umsatz ist die Basis, der von 2019? Wie soll „Bedürftigkeit“ definiert werden? Ab wann ist ein Betrieb oder Selbständiger ein Härtefall? Muss geprüft werden, ob eine existenzgefährdende Wirtschaftslage nicht schon vor der Pandemie bestanden hat? Bekommt die Person/das Unternehmen den Zuschuss, auch wenn sie schon von anderer Stelle einen Zuschuss erhalten hat? Wer soll diese Fragen – und wir könnten sie um zig weitere Fragen ergänzen – wer soll diese Fragen alle beantworten? Die Verwaltung – und das ohne bzw. mit geringem Verwaltungsaufwand?

Und das heißt dann doch: Wenn wir nicht die Gießkanne bedienen wollen, wird im Vorfeld schon extrem viel Verwaltungsaufwand nötig sein – auch wenn die Intention des Antrags eine andere war. Dieser extreme Verwaltungsaufwand wird sich nicht verhindern lassen.

Und nochmal: Ja, es ist sehr traurig, aber wir werden leider mit so einer vergleichsweise geringen Einmalzahlung keine Insolvenz verhindern können.

Außerdem – und das ist für uns das Entscheidende – lehnen die befragten Verbände des Einzelhandels oder der Gaststätten diese Art von Einmalzahlungen ab. Und auch Kulturschaffende wünschen sich für einen Restart lieber faire, gute Gagen statt Almosen, so die Aussagen zahlreicher Kulturschaffender.

Foto: Pexels-Cottenbro

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert